Kann man einen Ratenkredit vorzeitig ablösen?
Ja, ein Ratenkredit ist jederzeit vorzeitig ablösbar (§ 500 BGB). Die Vorfälligkeitsentschädigung ist auf max. 1 % der Restschuld gedeckelt.
Ja, ein Ratenkredit ist jederzeit vorzeitig ablösbar (§ 500 BGB). Die Vorfälligkeitsentschädigung ist auf max. 1 % der Restschuld gedeckelt.
Eine Sondertilgung ist eine Extrazahlung, die Restschuld und Zinsen senkt. Sie ist jederzeit erlaubt; die Gebuehr ist auf 1 % gedeckelt (§ 502 BGB).