Kann man einen Ratenkredit vorzeitig ablösen?
Ja, ein Ratenkredit ist jederzeit vorzeitig ablösbar (§ 500 BGB). Die Vorfälligkeitsentschädigung ist auf max. 1 % der Restschuld gedeckelt.
Ja, ein Ratenkredit ist jederzeit vorzeitig ablösbar (§ 500 BGB). Die Vorfälligkeitsentschädigung ist auf max. 1 % der Restschuld gedeckelt.